Beginnend mit einem Lcpeak von 137 dB können Gehörschäden auftreten . (Quelle TRLV) Dieser Grenzwert hört sich sehr hoch an, ist aber bei einem Knall/ Schuss sehr schnell erreicht. Der Lcpeak ist nicht mit einem dauerhaften Geräusch vergleichbar und kann nicht alleinig mit den sonst im Theater gemittelten Tages-Lärmexpositionspegel [gemittelt über 8 h (LEX,8h = 85 dB)] in Beziehung betrachtet werden. Der Erzeugte Knall/ Schuss muss als einzelner Lcpeak gemessen und bewertet werden. Eine Einbeziehung in die gemittelten Tages-Lärmexpositionspegel ist zwar notwendig, aber es muss ebenfalls eine einzelne Betrachtung des Knalls/ Schusses und dessen Bewertung auf der Grundlage des Lcpeak, bzw. basierend auf den Vorgaben der TRLV erfolgen
Darum ging es uns erst einmal darum herauszufinden wie hoch der Schalldruck bei den einzelnen im Theater gebräuchlichen Waffen ist. Und um es gleich vorwegzunehmen: Bei den meisten Waffen war der gemessene Lcpeak erschreckend hoch.
So hoch, das man von einer Verwendung dieser Waffen mit der aktuell gebräuchlichen Munition in Theatern sogar abraten muss!
Bis zu 25 m Sicherheitsabstand sind z.B. bei einer 9 mm Pistole mit handelsüblichen Platzpatronen nötig. Das heißt innerhalb (im Umkreis, aber auch darüber und darunter) dieser 25 m darf sich keine Person ohne Gehörschutz (Kein Schauspieler, keine Requisiete, kein Musiker ...) aufhalten .
Schädigungen am Gehör sind leider auch nicht reparabel. Eine bewusst beigebrachte Schädigung des Gehörs ist genauso als Körperverletzung zu beurteilen wie der Verlust einer Fingerkuppe, o.ä. .
Nach langem Nachfragen bei pyrotechnischen Herstellern und Munitionsherstellern, hier das Ergebnis: